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Kostenübernahme

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Fachkundenachweis Verhaltenstherapie und Arztregistereintrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung NRW bin ich berechtigt, Psychotherapie durchzuführen und erfülle die Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch Privatversicherungen und Beihilfe. Die Kosten für Psychotherapie richten sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Da es bei privaten Versicherungen und den Beihilfestellen sehr unterschiedliche Vertragsgestaltungen gibt, empfiehlt sich zunächst eine Rückfrage bei Ihrem Versicherer. Sie sollten in Erfahrungen bringen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist. Teilweise gilt z.B. nur eine ärztliche Psychotherapie, nicht aber eine psychologische Psychotherapie als erstattungsfähig und auch die Anzahl der Sitzungen pro Jahr oder die Gebührenerstattung pro Sitzung können begrenzt sein. Informieren Sie sich ebenfalls über den bei Ihrer Versicherung üblichen Ablauf und die evtl. notwendigen Formulare, um sich spätere Unannehmlichkeiten zu ersparen. Gerne bin ich Ihnen bei Rückfragen in Bezug auf die Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung behilflich.

Berufsgenossenschaften / Unfallkassen

Die Therapiekosten werden übernommen, wenn die zu behandelnden Beschwerden in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft fallen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise einen Arbeits- oder Wegeunfall erlebt haben und sich hieraus psychische Folgebeschwerden entwickelt haben. Es erfolgt eine klinische Diagnostik sowie falls erforderlich bis zu 5 Therapiestunden nach dem Psychotherapeutenverfahren. Sollte dies nicht ausreichen, werden zusätzliche Sitzungen beantragt. Spezielle Angebote wie Fahrtraining nach beispielsweise Verkehrsunfällen oder falls erforderlich, eine Überleitung in eine stationäre Behandlung oder eine begleitete Planung von beruflicher Wiedereingliederung sollen Ihnen helfen die Belastung zu verarbeiten. Hinterlassen sie mir bitte mit dem Hinweis darauf, dass Sie auf Empfehlung einer Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft oder einem D-Arzt mit mir Kontakt aufnehmen, eine Nachricht auf meinem Anrufbeantworter oder nutzen das Kontaktformular für neue Patienten. Ich werde Ihnen dann zeitnah einen Ersttermin vermitteln.

Gesetzliche Krankenversicherung

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Sie brauchen dafür Ihre Krankenversicherungskarte. Eine Psychotherapie ist allerdings eine „antragspflichtige Leistung“, das heißt, nach einem Termin in der sog. Sprechstunde und bis zu vier Probesitzungen („probatorischen Sitzungen“) muss einen Antrag zur Bewilligung weiterer Sitzungen gestellt werden. Hat die Krankenkasse Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten für eine Psychotherapie, und zwar vollständig. Sie müssen nichts zuzahlen.

Selbstzahler

Übernehmen Sie die Therapiekosten selbst, sind Sie selbstverständlich unabhängig von Formalitäten und in der Therapiegestaltung (z. B. Sitzungsfrequenz) besonders flexibel. Die Sitzungen werden in diesem Fall nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Psychologen (GOP) abgerechnet.